Berufsrecht PDF Drucken E-Mail

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.

Voraussetzung ist das Bestehen der beiden juristischen Staatsprüfungen (Befähigung zum Richteramt) oder die Erfüllung der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland.

Zuständig für berufsrechtliche Angelegenheiten ist die

Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg (Telefon 0911 926 330)

Streitbeilegungsverfahren

Ich bin grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, (www.s-d-r.org) zuständig.

Jeder Rechtsanwalt muss für die Ausübung seiner Berufstätigkeit eine Vermögenshaftpflichtversicherung über mindestens 250.000,-- EUR abgeschlossen haben.

Meine Vermögenshaftpflichtversicherung besteht bei der R + V Versicherung.

Folgende berufsrechtliche Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht auf Deutsch und Englisch" abrufbar:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)