Berufsrecht |
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. Streitbeilegungsverfahren Ich bin grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, (www.s-d-r.org) zuständig. Folgende berufsrechtliche Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht auf Deutsch und Englisch" abrufbar: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |